Staatsanwälte treten in #Straf- und Zivilverfahren auf, wenn es das öffentliche #Interesse bzw. die öffentliche #Ordnung erfordert.
Sie führen in solchen Fällen die Voruntersuchungen durch, prüfen und bewerten Beweise im Namen der Öffentlichkeit und entscheiden, ob eine Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird (z. B. wegen mangelnden öffentlichen Interesses oder fehlender Beweise). Das Ergebnis dieser Ermittlungen wird dann entweder an das zuständige Strafgericht übergeben oder archiviert.
In bestimmten Fällen ist die Anklageerhebung zwingend vorgeschrieben. Kommt es zu einem Prozess, vertreten die Staatsanwälte die Interessen des Staates vor Gericht.
Zudem haben sie die Aufgabe, Notare in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.